Die Satzung der Wiesbadener Tennisgruppe
 
PRÄAMBEL

Die Wiesbadener Tennisgruppe wurde im Jahre 1988 gegründet, als eine Zweckgemeinschaft begeisterter Hobby-Tennisspieler. Im Laufe der Jahre entwickelte sich daraus eine clubartige Gemeinschaft, die auch außerhalb des Tennisbereiches verschiedenste Aktivitäten ausübt. Die Breitensportförderung und das Freizeitangebot stehen im Mittelpunkt.

Die WTG ist sportmäßig vorrangig assoziiert mit der Tennishalle Schneiders.

Im Vordergrund der Interessen steht seit Beginn das 3-S-System:

                                                 •     S p o r t     •     S p i e l     •    S p a ß     •

Die WTG hat bereits 1994 eine Größenordnung erreicht, die einer Umstrukturierung bedurfte. Mit Beschluß der DACHO vom 03.02.1994 wurde die WTG mit Wirkung zum 01.05.1994 in eine Gruppe mit fester Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträgen umgewandelt.

Ab 1995 wurde das Führungsgremium DACHO ersetzt durch einen Vorstand, der jährlich gewählt wird, erstmalig geschehen bei der Jahresversammlung am 06.01.1995.



STATUTEN


1.        NAME, SITZ, BEREICH

1.1.     Die Gemeinschaft trägt den Namen " Wiesbadener Tennisgruppe ", abgekürzt " WTG ".

1.2.     Die WTG hat ihren Sitz in der Tennishalle Schneiders und hat die nachfolgende
          Anschrift:

                                     Wiesbadener Tennisgruppe
                                     c/o Tennishalle Schneiders
                                     Friedrich-Bergius-Str. 11
                                     65203 Wiesbaden

2.        ZWECK

2.1.     Die WTG betreibt den Breiten- und Freizeitsport, sowie gemeinschaftsfördernde
           Veranstaltungen auf freiwilliger Basis.

2.2.     Die WTG bekennt sich zum Amateur-Sport.

2.3.     Die WTG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
           Abschnitts " Steuerbegünstigte Zwecke ".

2.4.     Die WTG ist selbstlos tätig, sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

2.5.     Etwaige Gewinne dürfen nur ausschließlich für die Erreichung der satzungsmäßigen
           Ziele und Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile.

2.6.     Die WTG erkennt grundsätzlich die Richtlinien und Regeln der ITF und des DTB an.
           Diese werden bei derart offiziell ausgewiesenen Turnieren ohne Einschränkung befolgt.

2.7.     Be i Auflösung, bzw. Aufhebung der WTG oder bei Wegfall ihres Zweckes, fällt das
           Vermögen der WTG, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den
           gemeinsamen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, anteilig
           den Mitgliedern zu.


3.         MITGLIEDSCHAFT

3.1.     Mitglied kann grundsätzlich jeder sportbegeisterte Tennisspieler oder angehende Tennis-
          spieler werden.

           Ausgenommen sind Berufs- und Vertragsspieler. Noch aktive Sportler können unter Vor-
           behalt aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber liegt beim Vorstand der WTG.

3.2.     Die Antragstellung bzw. Abmeldung bei der WTG muß in schriftlicher Form erfolgen. Es
           bedarf jeweils einer schriftlichen Bestätigung durch die WTG.

3.3.     Bei Abmeldungen aus der WTG hat die Kündigung schriftlich drei Monate zum Jahres-
           schluß zu erfolgen. Erfolgt die Kündigung nicht in der o.b. Form, verlängert sich die
           Mitgliedschaft mit allen Verpflichtungen automatisch um jeweils ein Kalenderjahr.

3.4.     Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 1. Dezember im voraus für das kommende Jahr fällig.


4.         MITGLIEDERVERHALTEN

4.1.     Jedes Mitglied der WTG hat sich so zu verhalten, daß das Ansehen der WTG und der
           TH Schneiders nicht geschädigt wird. Das bedeutet Fairness im Spiel und ein positives
           Erscheinungsbild nach außen. Zuwiderhandlungen können einen Ausschluß aus der WTG
           zur Folge haben.

5.         MITGLIEDSBEITRÄGE

5.1.     Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jeweils durch den Vorstand nach Bearbeitung des
           Jahresbudgets jeweils für 1 Kalenderjahr festgelegt.

5.2.     Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 1. Dezember fällig. Der Beitrag kann entweder in bar
           entrichtet werden an den Kassenwart oder überwiesen werden ( + 1,-DM ) auf das Konto:

            Bank:          Wiesbadener Volksbank
            Name:         Unverzagt / WTG
            BLZ:            510 900 00
            Konto:         28 18 000
            Vermerk:     Mitgliedsbeitrag für ... ,

5.3.     Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus der WTG erfolgt keine Aufrechnung des Mitglieds-
           beitrages.


6.         VERSICHERUNG

6.1.      Die Mitglieder der WTG sind über die WTG weder haftpflicht- noch unfallversichert. Die
            Teilnahme an WTG-Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.


7.         ORGANE

7.1.      Die Organe der WTG sind:

            - Die jährliche Mitgliederversammlung (jeweils am 1. / 2. Freitag des Jahres)
            - Der Vorstand
            - Die Ausschüsse
            - Turnierveranstalter (temporär)

7.2.     Die Organe der WTG sind ehrenamtlich tätig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die
          dem Zweck der WTG fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden.

7.3.     Über die Höhe etwaiger Erstattungen von Auslagen / Anwendungen entscheidet der
           Vorstand. Es ist jeweils das offizielle "Abrechnungsformular" auszufüllen.


8.         MITGLIEDERVERSAMMLUNG

8.1.      Die ordentliche Mitgliederversammlung muß jährlich stattfinden. Zur Zeit ist diese fixiert
            auf den jeweils ersten Freitag eines jeden Kalenderjahres.
            Die Einladung - unter Bekanntgabe der Tagesordnung - hat mindestens zwei Wochen
            vorher schriftlich durch den Vorsitzenden der WTG an die Mitglieder der WTG zu erfolgen.
            erfolgen.

8.2.     Anträge sind spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand
          schriftlich einzureichen.

8.3.     Die Tagesordnung kann zu Beginn der Mitgliederversammlung - auf Dringlichkeit -
          erweitert werden, wenn dies von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen wird und es sich
          nicht um eine Satzungsänderung handelt.

8.4.     Die Tagesordnung hat mindestens zu enthalten:

            - Tätigkeitsbericht des Vorstandes
            - Bericht des Kassenwartes
            - Bericht des Kassenprüfers
            - Entlastung des Vorstandes
            - Berichte der Ausschußvorsitzenden
            - Wahl des neuen Vorstandes
            - Verschiedenes

8.5.     Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig.

8.6.     Bei Anträgen aus dem Mitgliederkreis entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmen-
          gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

8.7.     Abgestimmt wird offen. Auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern muß geheim
          abgestimmt werden.

8.8.     Stimmberechtigt ist jedes WTG-Mitglied.

8.9.     Den Vorsitz führt der Vorstandsvorsitzende.

8.10.   Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden
          und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

8.11.   Ein gewählter Kassenprüfer, der nicht dem Vorstand angehören darf, prüft den Jahres-
          abschluß. Er initiiert die Entlastung des Kassenwartes.

8.12.   Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn der
          Vorstand dies für notwendig hält.

8.13.   Ei ne außerordentliche Mitgliederversammlung kann auch dann einberufen werden, wenn
          eine Anzahl von Mitgliedern dies für erforderlich hält. Hierfür müssen mindestens 50% der
          Mitglieder der WTG die Dringlichkeit einer außerordentlichen Mitgliederversamm-lung durch
          ihre Unterschrift bestätigen.


9.        VORSTAND

9.1.     Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

            - Vorsitzender
            - 2. Vorsitzender
            - Schriftführer
            - Kassenwart
            - Beisitzer

            (Der Einfachheit halber wurde hier die männliche Form gewählt)

9.2.     Der Vorstand wird von den Mitgliedern der WTG bei der Mitgliederversammlung für die
          Dauer von einem Jahr gewählt, er bleibt bis zur Neuwahl im Amt; eine Wiederwahl ist
          zulässig.

9.3.     Dem Vorsitzenden steht ein primäres Vorschlagsrecht für die Wahl der anderen
          Mitglieder des Vorstandes zu.

9.4.     Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

9.5.     Scheidet ein Mitglied des Vorstandes im Laufe seiner Amtszeit aus, so ist der Vorstand
          berechtigt interimsmäßig ein anderes Mitglied der WTG - bis zur nächsten
          Mitgliederversammlung - mit der Wahrnehmung der Aufgaben zu beauftragen.

9.6.     Dem Vorsitzenden des Vorstandes obliegt die Leitung der WTG.

9.7.     Der Vorsitzende des Vorstandes hat nach der Satzung der WTG zu handeln, die
          Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu beachten und alle zur Erreichnung der Ziele und
          Aufgaben der WTG erforderlichen Schritte zu unternehmen.


10.      VORSTANDSSITZUNGEN

10.1.   In den Vorstandssitzungen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit.

10.2.   Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend
          sind.

10.3.   De r Kassenwart ist zuständig für die Bearbeitung des Finanzwesens (Buchhaltung). Er
          hat dem Vorstand regelmäßig über die finanziellen Verhältnisse der WTG zu berichten.
          Außerdem hat er jährlich einen Jahresabschluß zu erstellen und diesen dem Vorstand vorzulegen.

10.4.   Der Schriftführer hat neben der Bearbeitung des allgemeinen Schriftverkehrs über jede
          Sitzung, Zusammenkunft und Mitgliederversammlung Protokoll zu führen.

10.5.   Der Vorstand der WTG tritt mindestens drei mal pro Jahr zusammen.


11.      SATZUNGSÄNDERUNGEN

11.1.   Satzungsänderungen bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Die
          Satzung kann nur geändert werden, wenn sich dafür 2/3 der anwesenden WTG- Mitglieder
          der Mitgliederversammlung aussprechen. Anträge zur Satzungsänderung sind bisspätestens
          6 Wochen vor einer Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen.


Wiesbaden, den 8. April 1994 / gezeichnet für die DACHO:

 

                                Peter Safoschnik

                                Wolfgang Weber

                                Karrin Czerny-Peter

                                Irene Unverzagt

                                Jürgen Bernhöft